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General rules for evaluation of projects by internal ERA bodies and Committees

Vorschriften

Das SAB muss das von den ERA Arbeitsgruppen und Ausschüssen eingereichte Projekt mittels eines spezifischen Formulars bewerten und dabei die folgenden Parameter berücksichtigen:

  • Projektbeschreibung und Ziele/Ergebnisse (die Auswirkungen auf die klinische Praxis müssen auch deutlich umrissen sein)
  • Durchführbarkeit und Fachkenntnisse der Teilnehmer/Untersucher
  • Ein klarer Zeitplan (Beginn, Entwicklung, Ende)
  • Kosten (falls zutreffend) mit einer detaillierten Budgetprognose
  • Ob das Projekt internationale Partner/Zentren involviert
  • Qualitätskontrolle (nur für medizinische Umfragen)
  • Ob die Hauptergebnisse das Potenzial haben, die Sichtbarkeit des ERA-Körpers und der Vereinigung zu verbessern.

 

1. Das SAB ist dafür verantwortlich, die Machbarkeit des Projekts selbst zu überprüfen. Zu diesem Zweck und wenn dies notwendig ist, muss das SAB alle Genehmigungen und Dokumentationen bezüglich der Machbarkeit des Projekts, zusammen mit dem Antrag, einschließlich der eventuellen Genehmigungen durch die entsprechenden Ethikkomitees, etc. erhalten.

2. Jedes Projekt wird mit einem geeigneten Bewertungsformular evaluiert und nach folgendem Punkteschema bewertet: 1 gilt als schlecht – 5 als ausgezeichnet.

Für die Projekt-/Initiativenzulassung wurde folgende Schwelle definiert:

    • Punkte < 3: negative Bewertung des Projekts (das SAB schlägt vor, nicht zu genehmigen)
    • Punktzahl zwischen 3 und 4: weitere Diskussion/zusätzliches Material benötigt (der Antragsteller muss zusätzliches angefordertes Material/Informationen senden oder die vom SAB gestellten Kommentare/Fragen beantworten)
    • Punktzahl >4: positive Bewertung des Projekts (das SAB schlägt die Genehmigung vor).

3. Bewerber können Projekte/Initiativen zur Bewertung durch das SAB (Einreichung) vom 1. bis zum 15. jedes Monats an die ERA HQ senden. Das SAB bewertet in der ersten Hälfte desselben Monats eingereichte Projekte/Initiativen (Bewertung) vom 16. bis zum Ende jedes Monats.

4. Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des SAB sind auch damit beauftragt, die Berichte der laufenden ERA-Forschungsprojekte zu bewerten, die alle sechs Monate verschickt werden müssen (Halbjahresberichte) aus wissenschaftlicher Sicht (die finanzielle Bewertung wird stattdessen von der ERA HQ durchgeführt): die Bewertungen müssen dann dem Rat zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden.

5. Nur im Falle von Problemen oder bei neuen Projekten, auf Einladung des ERA-Generalsekretärs im Namen des ERA-Präsidenten und damit des Rates, wird der Hauptuntersucher dieser gewährten Projekte zur Teilnahme an einer Ratssitzung eingeladen, um einen Jahresbericht zu geben. Im Allgemeinen wird jedoch der SAB-Vorsitzende und/oder Stellvertretende Vorsitzende diese Präsentationen im Namen des Hauptuntersuchers aller gewährten Projekte vornehmen. 

 

Letzte Aktualisierung: Januar 2024