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General rules for the evaluation of surveys produced by ERA bodies

Bestimmungen

Die Arbeitsgruppen und Ausschüsse der ERA müssen einen Antrag für eine Umfrage zur Bewertung durch den SAB einreichen, indem sie das dafür vorgesehene Antragsformular für Umfragen verwenden. Die vollständige Umfrage mit Fragen und Multiple-Choice-Antworten muss zwingend beigefügt sein.

Der SAB sollte eine Bewertung vornehmen und dann dem Rat den endgültigen Beschluss über den Umfragevorschlag der ERA-Ausschüsse unter Berücksichtigung der folgenden Parameter vorlegen:

  1. Ob die Umfrage als medizinische Forschung angesehen werden sollte;
  2. Ob die Umfrage von einer zertifizierten Genehmigung/Verzichtserklärung des Ethikkomitees (EC) des Hauptkoordinators unterstützt werden muss;
  3. Das Ziel/die Hypothese und die Begründung der Umfrage/des Projekts sind klar definiert;
  4. Die Ergebnisse der Umfrage/des Projekts haben das Potenzial, die klinische Praxis zu beeinflussen;
  5. Das Ziel der Umfrage (d. h. geografischer Bereich, Alter, Gesundheitsfachleute, Patienten, Betreuer) ist gut definiert;
  6. Vorlage einer konsistenten Planung, die folgende Punkte umreißt: wer zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen wird (definierte Cluster), wie oft sie gebeten werden, die Umfrage auszufüllen (z. B. Delphi-Methode©) und ihr potenzielles Engagement im Projekt, falls zutreffend (d. h. Nutzer, die die Umfrage ausfüllen, erscheinen im Paper als Co-Autoren);
  7. Ob der Fragebogenentwurf ausreicht, um das Ziel/die Hypothese zu behandeln;
  8. Ob die vorgeschlagene Studiengruppe die Datenverarbeitung durchführen kann (alternative beauftragte/bezahlte Institution muss klar offengelegt werden);
  9. Ein klarer Fahrplan, Umfrageumlaufplan und Beschreibung, wie die Daten verarbeitet werden, sind erforderlich;
  10. Ob die Hauptergebnisse das Potenzial haben, in einer hochrangigen Zeitschrift veröffentlicht und über die ERA-Medienkanäle beworben zu werden;
  11. Akzeptanz aller obligatorischen Bedingungen/Anforderungen (siehe unten), die vom Hauptkoordinator/Studiengruppe/Ausschuss sorgfältig beachtet werden müssen.

 

OBLIGATORISCHE BEDINGUNGEN/VORAUSSETZUNGEN FÜR IM NAMEN DER ERA DURCHGEFÜHRTE UMFRAGEN

  1. Sensible Daten dürfen von der ERA nicht gesammelt werden;
  2. Umfragen können anonyme Beiträge sammeln. Wenn der Hauptkoordinator beabsichtigt, persönliche Informationen (wie z. B. Name, Familiennamen, E-Mail-Adressen) zu erheben, muss der Nutzer die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien der ERA sowie die des Daten verarbeitenden Zentrums/der Institution akzeptieren;
  3. Der Hauptkoordinator/die Studiengruppe/der Ausschuss kann eine qualifizierte professionelle Datenverarbeitungsstelle beauftragen oder einstellen, in diesem Fall werden die Kosten für diese Dienstleistung dem Budget des für die Umfrage verantwortlichen ERA-Ausschusses angerechnet;
  4. Mehrsprachige Umfragen können eingerichtet werden, in diesem Fall werden die Kosten für professionelle Übersetzungen dem Budget des für die Umfrage verantwortlichen ERA-Ausschusses angerechnet.

 

Letzte Aktualisierung: Juni 2023