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SAB – Scientific Advisory Board

Vorschriften

I. SAB Mission

Das Ziel des SAB ist es, den ERA-Rat bei der Erreichung seiner wissenschaftlichen Ziele zu beraten und die Forschung im Bereich der Nephrologie zu verbessern.

 

II. SAB-Struktur

1. Zusammensetzung und Mitglieder

Der SAB sollte aus mindestens 10 bis maximal 18 Medizinischen Wissenschaftlern von hohem Ansehen bestehen (einschließlich eines Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsitzenden).

Die Mitglieder des SAB können keine Mitglieder des ERA-Rates sein. Wenn ein SAB-Mitglied eins wird, tritt es durch die Annahme der neuen Rolle als Treuhänder automatisch aus dem Vorstand zurück. Die endgültige Zusammensetzung des Vorstands sollte folgendermaßen sein: mindestens zwei Experten für klinische Wissenschaft, mindestens zwei Experten für Grundlagen- und Translationsforschung, mindestens eine junge Person (möglichst unter 45 Jahre alt), mindestens drei Frauen und ein Mitglied, das Osteuropa repräsentiert (d.h. einschließlich der Balkanländer und der Türkei).

Normalerweise sind nicht mehr als zwei Mitglieder aus demselben Land zulässig.

Damit die oben genannten Parameter erfüllt werden können, hat der Rat das Recht, SAB-Mitglieder direkt zu ernennen – unter Berücksichtigung der Parameter, die für die ursprüngliche Auswahl der SAB-Kandidaten verwendet wurden. Diese Regel wird angewandt, wenn nach dem Aufruf nicht genügend Kandidaten für bestimmte spezifische Positionen vorhanden sind (d.h. Frauen; junge Personen; Experten in einem spezifischen Bereich; geographische Vertretung).

2. Wahlverfahren

  1. Vorstandsvorsitzender: Er/Sie wird vom SAB unter den SAB-Mitgliedern gewählt, wenn nötig, also wenn der aktuelle Vorsitzende ersetzt werden muss oder wenn seine/ihre Amtszeit verlängert werden kann oder, nochmals, wenn der aktuelle Vorsitzende vor Ende seiner/ihren Amtszeit zurücktritt;
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Das Wahlverfahren ist das gleiche wie für den Vorsitzenden. Um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, findet die Wahl des neuen Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, wenn möglich, mindestens ein Jahr im Voraus vor dem Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden statt. Die neue Ernennung tritt mit dem Ende der Amtszeit des zurückgetretenen Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden in Kraft;
  3. Wahl der ordentlichen Vorstandsmitglieder:
  • Mindestens 3 Monate vor Ende ihrer Amtszeit wird nach der verfügbaren Position (d.h. Tätigkeitsbereich, geografische Herkunft, Geschlecht) unter der Verantwortung des Vorsitzenden ein Aufruf auf der ERA-Website veröffentlicht und es werden E-Mail-Rundschreiben an alle ERA-Vollmitglieder verschickt. Ein entsprechendes Online-Einreichungsformular muss zur Einreichung von Kandidaturen verwendet werden.
  • Alle SAB-Kandidaten müssen diese erforderlichen Parameter erfüllen:
    • Vollmitglieder der ERA;
    • Ihre DoI in der entsprechenden Sektion von My ERA ausfüllen/aktualisieren;
      • Bekannt und erfahrene Wissenschaftler in einem oder mehreren der folgenden Bereiche sein – diese Liste ist nicht abschließend, aber sie gibt ein Spektrum von Themen wieder, die in der Regel vom SAB beurteilt werden:
      • Flüssigkeiten und Elektrolyte, tubulärer Transport, Nierenphysiologie, Nierensteine;
      • Erbkrankheiten, Entwicklung, Schwangerschaft, pädiatrische Nephrologie;
      • Glomeruläre Erkrankung und allgemeine klinische Nephrologie;
      • CKD – Pathophysiologie, Epidemiologie, Prävention, Fortschreiten, Alterung;
      • Nierenversagen, Nierenfunktionseratztherapien
      • Transplantation und Immunologie;
      • Hypertonie, Diabetes, Gefäßerkrankungen;
      • AKI, intensivmedizinische Nephrologie.
  • Reichen sie ihre 15 am meisten zitierten und die 15 am höchsten bewerteten Papiere ein;
  • Nennen sie ihren eigenen H-Index (Web of Science muss für diese Berechnung verwendet werden). Diese Angabe wird dann von einem biometrischen Institut einer bekannten Universität geprüft und angepasst.

4. Alle SAB-Kandidaturen mit der entsprechenden Dokumentation werden von der ERA-Hauptgeschäftsstelle gesammelt. Sie werden dann direkt an den ERA-Sekretär-Schatzmeister weitergeleitet, der nach Überprüfung, dass alle oben beschriebenen Parameter angewandt wurden, sie mindestens 2 Wochen vor der Ratssitzung, in der die Wahl stattfinden muss, an den ERA-Rat weiterleitet. Während dieser Sitzung wird der Rat die SAB-Mitglieder ernennen.

3. Amtszeiten

  1. Vorsitzender: Die Amtszeit des SAB-Vorsitzenden beträgt drei Jahre und kann nur einmal verlängert werden. Durch die Annahme der neuen Rolle verzichtet er/sie automatisch auf die eventuell verbleibende Amtszeit als Ordentliches Mitglied;
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Er/Sie bleibt für drei Jahre im Amt und kann nur einmal verlängert werden. Durch die Annahme der neuen Rolle verzichtet er/sie automatisch auf die eventuell verbleibende Amtszeit als Ordentliches Mitglied;

Ordentliche Mitglieder: Das Mandat beträgt drei Jahre und kann nur einmal verlängert werden. Kein Mitglied darf länger als 6 aufeinanderfolgende Jahre im Vorstand verbleiben. Allerdings dürfen der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende ihre Amtszeiten nicht gleichzeitig beenden; wenn dies geschieht, sollte der stellvertretende Vorsitzende ein weiteres Jahr im SAB bleiben.

Die Ordentlichen SAB-Mitglieder, die ihre erste Amtszeit beenden und sich für eine zweite bewerben möchten, müssen ihren Antrag nach den im Aufruf zur Kandidatur angegebenen Anweisungen senden.

Nach Beendigung seiner/zweiten Amtszeit kann ein Mitglied sich erst wieder für eine Stelle im SAB bewerben, nachdem es eine Mindestpause von drei Jahren eingehalten hat.

 

III. SAB-Aufgaben

  1. Die Integration der bestehenden Nierenforschung in Europa (Länder an den Grenzen Europas und am Mittelmeer) in die ERA zu fördern, insbesondere die Grundlagenforschung (z.B.: Physiologie, Biochemie, Immunologie, Molekular- und Zellbiologie), um alle Bereiche der Nephrologie voranzubringen;
  2. Die Möglichkeiten zur Förderung der Translationsforschung in der Nephrologie durch die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Grundlagen- und klinischen Wissenschaftlern zu erforschen;
  3. Mögliche Zusammenarbeitswege mit bestehenden Forschungsorganen (z.B.: Europäische Gemeinschaft, EKHA und andere internationale medizinische Gesellschaften) zu erforschen;
  4. Potentielle Forschungskooperationen in Bereichen, die mit der Nephrologie zusammenhängen (z.B.: Hypertonie, Diabetes, Nierenkrebs, Nierensteine und Transplantationsimmunologie), zu identifizieren;
  5. Zur Entwicklung und Kontinuität des wissenschaftlichen Programms im jährlichen Kongress beizutragen. Mindestens drei (3) SAB-Mitglieder sollten Teil des wissenschaftlichen Komitees für den jährlichen ERA-Kongress sein. Die Auswahl der Mitglieder muss vom Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Komitees getroffen und vom Rat genehmigt werden;
  6. An der Auswahl der ERA-Preisträger beteiligt zu sein.
  7. Am ERA-Stipendienprogramm beteiligt zu sein, sowohl bei der Bewertung von Projekten als auch von Stipendiaten;
  8. Bei der Bewertung von Umfragen (Machbarkeit und mögliche Ergebnisse), die im Auftrag der ERA durchgeführt werden, beteiligt zu sein;
  9. Bei der Bewertung von Forschungsprojekten, die im Auftrag von oder mit Unterstützung der ERA durchgeführt werden, beteiligt zu sein;
  10. Die jährlichen Aktivitäten der ERA-Arbeitsgruppen zu bewerten.

Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind verantwortlich für die Bildung von Task Forces von (bis zu fünf) ausgewählten Experten nach spezifischen wissenschaftlichen Bereichen für die Bewertung der oben genannten Aktivitäten. Wenn nicht genügend SAB-Mitglieder in einer bestimmten Task Force eingebunden sind, können externe Experten ernannt werden.  Mitglieder von Task Forces werden gebeten, Aktivitäten zu bewerten und dabei die Parameter zu berücksichtigen, die in den Allgemeinen Regeln für die Bewertung von Projekten durch interne ERA-Ausschüsse, ERA-Arbeitsgruppen, Langzeit-Stipendien und Kurzzeit-Stipendien Regelungen enthalten sind.

Die Ergebnisse dieser Bewertung werden dann vom SAB ratifiziert und vom Rat genehmigt, der entsprechend spezifische Budgets zuweist.

Auf Antrag des Rates kann das SAB mit sonstigen Aufgaben betraut werden.

 

IV. Spezifische Rollen und Aufgaben des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden

Der SAB-Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind auch für die Berichte zur Bewertung der laufenden ERA-Projekte zuständig, gemäß den in den Allgemeinen Regeln für die Bewertung von Projekten durch interne ERA-Ausschüsse, ERA-Arbeitsgruppen, Langzeit-Stipendien und Kurzzeit-Stipendien Regelungen festgelegt sind.

Im Falle einer Stimmengleichheit hat der stellvertretende Vorsitzende der SAB eine entscheidende Stimme.

 

V. Allgemeine Regeln

  1. Offenlegung von Interessen. Wenn ein SAB-Mitglied direkt mit einer Angelegenheit zu tun hat, über die das SAB urteilen muss, darf er/sie nicht an der Diskussion/Abstimmung über diese spezielle Angelegenheit teilnehmen und muss die Sitzung verlassen. Er/Sie kann jedoch zur Sitzung zurückkehren und an der Diskussion/Abstimmung über andere vorgelegte Punkte teilnehmen, die jedoch nicht mit dem besprochenen/abgestimmten Punkt zusammenhängen dürfen, in den er/sie direkt involviert war.
  2. Für alle Angelegenheiten, die in diesem Dokument nicht erwähnt werden (z.B. Vorstandssitzungen, Diplome und Publikationen), siehe bitte die entsprechenden Abschnitte der Allgemeinen Regeln für ERA-Ausschüsse.

 

Letzte Aktualisierung: Januar 2024