Sponsoren & Aussteller
Informationen über Sponsoren und die Ausstellung

Ethical Med Tech Veranstaltung - Konferenz-Bewertungssystem
Der 62. Kongress der European Renal Association vom 04.06.2025 bis 07.06.2025 entspricht dem Ethical Med Tech Event – Conference Vetting System mit der ID EMT-25-01800.
Offenlegung: Veröffentlichung von Kongress- und Meeting-bezogenen Zahlungen
Die Gebühren für Ausstellungsflächen, Symposien und andere Werbeartikel, die für ERA 2025 gebucht wurden, werden veröffentlicht, sofern der Sponsor dies aktiv schriftlich angefordert hat, z.B. durch das Ankreuzfeld auf dem Bestellformular, per E-Mail/Brief oder Vertrag. Die Benachrichtigung zur Veröffentlichung dieser Daten muss für jede einzelne Veranstaltung/Kongress beantragt werden. Wir können nicht beurteilen, ob jedes Unternehmen Mitglied in Körperschaften wie FSA/AKG/EFPIA ist und werden daher die genannten Gebühren nicht automatisch veröffentlichen.
FSA-Urteile oder für die CME-Zertifizierung zu berücksichtigende Urteile, die von diesem Verfahren abweichen, haben Vorrang.
AIFA
Jedes italienische Pharmaunternehmen, das eine Kongress im Ausland unterstützt oder daran teilnimmt, ist einer Genehmigung durch die AIFA (italienische Arzneimittelagentur) gemäß einem italienischen Regierungsdekret (Decreto Legislativo 219/06 – Art. 124) unterworfen.
Der Antrag auf Genehmigung muss innerhalb von 60 Tagen vor dem Startdatum der Veranstaltung eingereicht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an barbara.mantegazza@atlanteviaggi.com
Kontakte
Die ernannte Agentur, die alle Anträge von Pharmaunternehmen sammelt und bei der AIFA einreicht, ist:
Atlante Viaggi Italia Srl
Via Bandello, 1
20123, Mailand, Italien
Treffen Vorschriften und Ausfallzeiten
Unternehmen oder andere Organisationen dürfen keine wissenschaftlichen oder wissenschaftlich verwandten Aktivitäten durchführen. Dies gilt ab drei Tagen vor dem Kongress, während der offiziellen Kongresstage und für zwei Tage nach dem Kongress. Dies betrifft den Zeitraum vom 1. bis 9. Juni 2025. Solche Aktivitäten umfassen alle wissenschaftlichen Symposien und Werbeveranstaltungen mit eingeladenen Sprechern und/oder präsentierten Daten, alle formellen Präsentationen in einer Hospitality-Suite sowie Fallstudien und Bildungs- oder Praxisworkshops. Diese Regel gilt gleichermaßen für Aktivitäten, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des offiziellen Kongressgeländes geplant sind. Es ist besonders streng verboten, ein Industriesymposium abzuhalten, das nicht über den Veranstalter gebucht und somit Teil des ERA-Kongress-Industrieprogramms ist.
Unternehmen können nicht-wissenschaftliche Treffen wie Slide-Reviews, Kundenmeetings, Advisory-Board-Meetings oder gesellschaftliche Veranstaltungen abhalten, wenn sie folgende Regeln einhalten:
- Die Teilnehmer werden individuell eingeladen, nicht über Massenmailings oder Ähnliches.
- Keine allgemeine Promotion oder Werbung für das Meeting in irgendeiner Form sowohl vor als auch während des Kongresses. Dies schließt Werbeaktivitäiten wie Roll-ups, Poster, Flyer, oder selbst bereitgestellte Beschilderungen auf dem Kongressgelände ein.
- Maximal 25 Teilnehmer pro Meeting, wenn dies während der offiziellen Kongresszeiten (= Sperrzeiten) stattfindet, wie unten definiert.
Kongresszeiten/Blackout-Zeiten:
- 4. Juni: 07:30 – 20:30
- 5. Juni: 07:45 – 18:45
- 6. Juni: 07:45 – 18:45
- 7. Juni: 08:00 – 12:45
Bitte beachten Sie, dass die vom Veranstalter vermieteten Industrietreffräume nur während der Kongresszeiten (=Blackout-Zeiten) verfügbar sind.
Im Zweifelsfall, ob Ihr Meeting alle Regeln einhält, wenden Sie sich bitte an das ERA Industry Relations Team unter era-industry@interplan.de
Kongressmarketing
Das Logo/Banner des 62. ERA-Kongresses darf von Sponsoren und Ausstellern des Kongresses verwendet werden. Voraussetzung ist, dass keine Änderungen oder Ergänzungen daran vorgenommen werden. Das ERA-Gesellschaftslogo DARF NICHT auf jeglichem Werbematerial verwendet werden.
Bitte erfüllen Sie die folgenden Kriterien:
1) Das Kongresslogo/Banner darf nur auf Werbematerial platziert werden, das ausschließlich für Veranstaltungsbezogene Initiativen verwendet wird.
2) In jedem Fall muss deutlich erkennbar sein, dass Ihr Unternehmen und nicht die ERA der Veranstalter dieser Aktivität ist.
3) Das Kongresslogo/Banner darf nur in Verbindung mit dem Logo des Sponsors verwendet werden und nicht allein. Beide Logos sollten gleichwertig positioniert sein.
4) Der folgende Satz muss auf allen Materialien enthalten sein: „Die ERA übernimmt keine Verantwortung für die in diesem Dokument veröffentlichten Informationen.“
5) Das Kongresslogo sollte nur auf weißem Hintergrund angezeigt werden.
Anforderungen
Bitte beachten Sie, dass Materialien von der ERA VOR der Veröffentlichung genehmigt werden müssen.
Diese Regeln gelten für alle Arten von Veröffentlichungen, einschließlich aller sozialen Medien Aktivitäten/Beiträge.
Bitte beachten Sie die ERA-Kongress-Markenrichtlinien.
Nachhaltigkeit übernehmen
ERA ermutigt Sponsoren und Aussteller, nachhaltige Initiativen anzunehmen, ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren und umweltverantwortliche Praktiken zu unterstützen.
Arbeiten wir auf eine grünere und gesündere Zukunft hin.
Kongressorganisation/PCO
Interplan ist der ernannte PCO für den 62. ERA-Kongress und der erste Ansprechpartner in Bezug auf Ausstellung und Sponsoring.
Kongress-, Meeting- & Event Management AG
Landsberger Str. 155
80687 München, Deutschland
Kontakte
Industriebeziehungen Team/Industrievertrieb & Sponsoring
Sina Ehresmann
era-industry@interplan.de
Ausstellung
Sandra Rudolph
era-exhibition@interplan.de