Endocrine functions of the bone and their potential contributions to systemic CKD complications
ERAC – European Renal Association Curatorium
Vorschriften
I. Ziele
1. Das Ziel von ERAC ist eine Struktur zu haben, wo eine offene und ausgewogene Diskussion zwischen ERA-Gremien und unterstützenden Mitgliedern stattfinden kann, mit dem Ziel, das Erreichen der Ziele des Verbands durch spezifische Projekte zu erleichtern.
2. Beispiele für diese gemeinsamen Projekte sind die Unterstützung junger Talente in der Nephrologie mit Forschungsstipendienprogrammen oder die Unterstützung grundlegender und fortgeschrittener Ausbildung durch Stipendien. Weitere Beispiele sind Unterstützungsprogramme, einschließlich von Projekten mit Gastprofessoren und/oder Unterstützung der ERA-Initiativen zur Verbesserung der Diagnose und Behandlung von Nierenerkrankungen usw.
II. Zusammensetzung
1. ERAC setzt sich aus ERA-Mitgliedern (die den Rat repräsentieren) und unterstützenden Mitgliedern zusammen.
2. ERA und die unterstützenden Mitglieder wählen innerhalb ihrer jeweiligen Gruppen ihre Vertreter im Exekutivkomitee.
3. Ein unterstützendes Mitglied ist jede natürliche oder juristische Person, die einen erheblichen Geldbetrag bereitstellt, der vom Exekutivkomitee selbst festgelegt wird, um die Zwecke des Verbands zu fördern.
4. Neue unterstützende Mitglieder müssen eine Anfrage an den Vorsitzenden stellen, der Vorsitzende muss sofort den stellvertretenden Vorsitzenden informieren und dann muss das Exekutivkomitee über die Zustimmung oder Ablehnung abstimmen.
III. Zusammensetzung und Wahlverfahren des Exekutivkomitees
1. Nur ERA-Vertreter oder unterstützende Mitglieder können Mitglied des Exekutivkomitees werden.
2. Das ERAC-Exekutivkomitee wird aus ERA-Mitgliedern und unterstützenden Mitgliedern gebildet. Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl der unterstützenden Mitglieder, jedoch kann jedes unterstützende Mitglied nur 1 Vertreter haben.
3. Die ERA-Mitglieder werden vom ERA-Rat aus den aktuellen Ratsmitgliedern nominiert. Alle ex-officio-Ratsmitglieder werden automatisch zu Vertretermitgliedern der ERA.
4. Der Vorsitzende von ERAC ist der Generalsekretär der ERA. Seine/ihre Amtszeit ist dieselbe wie die des Rates.
5. Ein stellvertretender Vorsitzender muss von den unterstützenden Mitgliedern aus den von den unterstützenden Mitgliedern nominierten Vertretern nominiert werden. Der nominierte stellvertretende Vorsitzende muss vom ERA-Rat bestätigt werden.
6. Alle Mitglieder müssen ihre jeweiligen Antragsformulare ausgefüllt haben (ERA-Vertreter oder unterstützende Mitglieder).
7. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre und kann nur für eine weitere dreijährige Amtszeit erneuert werden. Die ex-officio-Ratsmitglieder folgen der gleichen Amtszeit, die sie innerhalb des Rates haben.
8. Nachdem ein Komiteemitglied zwei Amtszeiten gedient hat, ist eine Pause von mindestens drei Jahren erforderlich, bevor man sich erneut für das gleiche Komitee bewerben kann.
9. Wenn ein Mitglied vor Ende seiner/Ihrer Amtszeit aus dem Exekutivkomitee ausscheidet, sollten die Mitglieder des Exekutivkomitees einen Ersatz nach den oben genannten Regeln nominieren. Das neu gewählte Mitglied folgt der normalen Regel wie oben angegeben.
10. Mitglieder können aus dem Exekutivkomitee entfernt werden, wenn sie zwei Sitzungen ohne gültigen Grund nicht besuchen und/oder wenn sie gegen die ERA-Regeln verstoßen. Damit dies geschehen kann, müssen die Mitglieder des Exekutivkomitees den Antrag durch Abstimmung genehmigen.
IV. Pflicht des Exekutivkomitees
1. Es berät den ERA-Rat über konkrete Maßnahmen und Projekte in allen Bereichen, die dem Erreichen der Ziele des Verbands dienen, darunter können organisatorische Aspekte, wissenschaftliche Arbeiten, Öffentlichkeitsarbeit usw. fallen. Diese können von jedem Mitglied des Exekutivkomitees vorgeschlagen werden.
2. Es ist zuständig für die Genehmigung der Aktivitäten und die Zuweisung von finanziellen Ressourcen zu den verschiedenen Aktivitäten.
3. Es ist zuständig für die Wahl der unterstützenden Mitglieder.
4. Jeder Vorschlag muss den normalen ERA-Bewertungsregeln folgen und muss daher vom SAB – Wissenschaftlicher Beirat geprüft werden, bevor er umgesetzt werden kann.
V. Finanzierung
1. Alle unterstützenden Mitglieder zahlen eine Gebühr direkt an ERA (Mitgliedschaft). Die Gebühr ist gültig für das Kalenderjahr (unabhängig davon, wann sie gezahlt wird).
2. Die Höhe der jährlichen Gebühren wird alle drei Jahre (im Jahr vor ihrer Gültigkeit) vom Exekutivkomitee bestätigt. Es wird unterschiedliche Beitragssätze geben, abhängig vom Jahresumsatz der unterstützenden Mitglieder; in jedem Fall beträgt der Mindestbetrag jedoch 5.000 EUR, während der Höchstbetrag 40.000 EUR beträgt.
3. Zusätzliche Finanzierung (uneingeschränkte Zuschüsse) ist möglich, erlaubt den unterstützenden Mitgliedern jedoch nicht, mehr Stimmrechte im Exekutivkomitee zu haben.
VI. Sitzungen und Quorum
1. Normalerweise gibt es pro Jahr 1 persönliche Sitzung des Exekutivkomitees, die anderen Sitzungen des Exekutivkomitees finden über das Internet statt.
2. Die Sitzungen des Exekutivkomitees werden vom Vorsitzenden einberufen und die Einladungen müssen mindestens 4 Wochen vor dem Sitzungsdatum mit der Tagesordnung der Sitzung an alle Mitglieder versendet werden (bei dringlichen Fällen reicht eine 2-wöchige Frist).
3. Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden erstellt.
4. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen, wenn der Vorsitzende nicht verfügbar ist, wird der stellvertretende Vorsitzende die Sitzung leiten.
5. Das Quorum ist erreicht, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
6. Entscheidungen und Abstimmungen werden mit Mehrheitsstimmen getroffen, jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende die entscheidende Stimme.
7. Abstimmungen können durch Handzeichen oder Geheimabstimmung erfolgen. Eine geheime Abstimmung findet statt, wenn die Angelegenheit eine Person betrifft oder auf Anfrage eines der Mitglieder.
8. Ist ein Mitglied direkt in ein Thema der Diskussion eingebunden, muss es den Raum während der Diskussion und Abstimmung verlassen, es darf den Raum betreten, um spezielle Fragen zu beantworten, die die anderen Mitglieder haben könnten.
9. Die Protokolle der Sitzungen werden von ERA aufgezeichnet und verwahrt, sie müssen vom Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden mitgezeichnet werden.
10. Die Mitglieder des Exekutivkomitees können jederzeit entscheiden, Dritte zu den Sitzungen einzuladen, diese Gäste haben jedoch kein Stimmrecht.
11. Einmal im Jahr, während des jährlichen ERA-Kongresses, findet eine Generalversammlung aller ERAC-Mitglieder statt. Jedes unterstützende Mitglied hat während der Generalversammlung eine Stimme und eine Stimme. Während der Generalversammlung muss der Vorsitzende einen Jahresbericht sowohl hinsichtlich der ERAC-Aktivitäten als auch hinsichtlich der Finanzen vorlegen, zur Diskussion/Zustimmung. Die Sitzungsregeln für die Generalversammlung sind dieselben wie die in den oben genannten Punkten dieser Klausel in Bezug auf die Sitzungen des Exekutivkomitees.
VII. Verschiedenes
1. ERAC wird in seinen Aktivitäten, einschließlich der Erstellung der Konten und der Erstellung des Budgets, der Sekretariatsangelegenheiten in Bezug auf die Wahlen/Rotation sowie der Erstellung und Aufbewahrung der Protokolle, vom ERA-Betriebssitz unterstützt.
2. Alle unterstützenden Mitglieder, die einen erheblichen Geldbetrag bereitstellen, wie im Artikel 3 dieser Regeln angegeben, haben das Recht, einen Rabatt von 10% auf die Unterstützung aller Bildungsveranstaltungen zu erhalten.
3. ERAC hat ein eigenes Logo.
4. Der Vorsitzende muss regelmäßige Berichte über die Aktivitäten sowie die Finanzen von ERAC bei den Sitzungen des ERA-Rats und der ERA-Generalversammlung durch den ERA-Präsidenten einreichen.
5. Für die Regeln zur Erstattungspolitik für Mitglieder des ERAC-Exekutivkomitees, die an persönlichen Sitzungen teilnehmen, z. B. organisiert während des jährlichen ERA-Kongresses, muss man sich auf die „Allgemeinen Regeln für ERA-Komitees“ beziehen. Diese Regel gilt nicht für die unterstützenden Mitglieder.
6. Diplome für Mitglieder des ERAC-Exekutivkomitees. In dieser Angelegenheit sollte man sich auf den entsprechenden Abschnitt in den „Allgemeinen Regeln für ERA-Komitees“ beziehen.
7. Alle ERA ERAC-Publikationen, falls vorhanden, und Initiativen müssen deutlich erwähnen, dass ERAC ein offizielles Organ der ERA ist. Der vom Rat zu dieser Angelegenheit genehmigte Satz lautet: „Dieser Artikel (entsprechend anzupassen) wurde von (entsprechend anzupassen) im Auftrag von ERA ERAC geschrieben, das ein offizielles Organ der ERA (European Renal Association) ist.
8. Ein ordnungsgemäßer Haftungsausschluss für die Unterstützung muss immer offengelegt werden.
Letzte Aktualisierung: Juli 2024